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Der Doktortitel von Herrn Drosten

Autor: Markus Hannig
Dienstag, 08. Dezember 2020

Seit Längerem gibt es Diskussionen rund um die Doktorarbeit von Herrn Drosten. Nun hat Dr. Kühbacher Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Kühbacher sagte, dass „Herr Drosten nie befugt war, den Doktorgrad ‚Dr. med.‘ zu führen“.
Dr. Markus Kühbacher ist in der „Causa Drosten“ inzwischen zu einer bekannten Persönlichkeit geworden. Dr. Kühbacher ist auf Wissenschaftsbetrug spezialisiert und untersuchte in den letzten Monaten die Dissertation des Charité-Virologen Christian Drosten. Drostens Promotionsschrift war bis zum Sommer 2020 nicht auffindbar.

Mit der Popularität Drostens, stieg auch das Interesse an der Promotionsschrift des Virologen, der mit seinem PCR-Test die Welt fest im Griff zu haben scheint. Drosten promovierte im Jahr 2003 im Fachbereich Medizin an der Goethe-Universität Frankfurt und forscht inzwischen als Universitätsprofessor an der Charité in Berlin.

Dr. Kühbacher, der Drostens Promotion Anfang April auf Plagiate und andere Ungereimtheiten überprüfen wollte, stieß dabei auf Unglaubliches:
Bis zum Sommer 2020 war Drostens wissenschaftliche Arbeit in keiner einzigen deutschen Universitätsbibliothek katalogisiert, und es gab kein einziges Exemplar von seiner Dissertation.
Nach monatelangem Suchen ist Dr. Kühbacher im Oktober endlich fündig geworden. Laut seinem eigenen Bericht soll es ihm Ende September gelungen sein, Einsicht in ein Exemplar der Dissertation erhalten zu haben. Das Prüfungsverfahren laut der damals gültigen Promotionsordnung soll mit der mündlichen Prüfung zur Verleihung des Doktorgrades am 22. März 2003 erfolgreich beendet worden sein. Der 22. März 2003 war allerdings ein Samstag – ein äußerst unglaubwürdiges Datum für eine Disputation (mündliche Prüfung).
Tatsache sei, so Kühbacher, dass die Promotionsschrift 17 Jahre lang nicht veröffentlicht gewesen sei, obwohl die Promotionsordnung eine solche Veröffentlichung explizit fordere. In diesem Zeitraum sei auch kein einziges Druckexemplar der Dissertation in den Bestand der Unibibliothek Frankfurt aufgenommen und katalogisiert worden. Dies sei erst vor wenigen Wochen in diesem Sommer geschehen, so Kühbacher. Auch von der Deutschen Nationalbibliothek habe er erst vor Kurzem zwei kopierte Exemplare der Dissertation erhalten.

Die Uni Frankfurt hatte nun überraschend eingeräumt, eine Falschaussage zur Promotion Christian Drosten getroffen zu haben.
Nachdem mittlerweile der Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich vom Corona-Ausschuss Klage gegen Drosten eingereicht hat, haben die Verantwortlichen der Universität offenbar kalte Füße bekommen. Wie Kühbacher mitteilte, habe die Uni Frankfurt nun ausgesagt, dass es „nie einen Revisionsschein der Dissertation Drostens gegeben habe“. Damit fehlt der endgültige Beweis für die fristgemäße Abgabe der Dissertation.

Dr. Kühbacher hat nun Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Kühbacher sagte, dass „Herr Drosten nie befugt war, den Doktorgrad ‚Dr. med.‘ zu führen“.


Quellen:





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